Im Trauerfall – Was ist zu tun?

Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt, die bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammengestellt werden können, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden. Nach der Zusammenstellung müssen Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Für alle anfallenden Schritte finden Sie hier Informationen.

Arzt benachrichtigen

Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung beauftragt und durch den diensthabenden Arzt ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss er die Polizei benachrichtigen. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

Bestatter benachrichtigen

Es ist sinnvoll, uns zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit wir Ihnen behilflich sein und Sie beraten können. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Wir klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Im Beratungsgespräch mit uns sollte anschließend geklärt werden, welche Bestattungsart gewünscht und welche Trauerfeiermodalitäten organisiert werden sollen.

Engste Angehörige benachrichtigen

Wichtige Dokumente die wir im Trauerfall benötigen

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis)
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • folgende Personenstandsurkunden
    - bei Ledigen: Geburtsurkunde
    - bei Verheirateten: Heiratsurkunde
    - bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    - bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
    - bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
    - Falls diese Dokumente nicht vorliegen, können diese gerne von uns bei den jeweiligen Behörden bestellt werden.
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Angaben zu betrieblichen Renten (Unterlagen mit Personalnummer und Ansprechpartner)
  • Gesetzliche Rente (BFA)
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Die Formulare für die Beantragung der sogenannten Drei-Monats-Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe oder den Witwer halten wir für Sie bereit. Ebenso werden wir die Beantragung der Drei-Monats-Rente fristgerecht für Sie erledigen. Die eigentliche Witwenrente/Witwerrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung selbst beantragt werden. Hierzu erhalten Sie von uns die nötigen Kontakte.
  • Krankenversichertenkarte
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.

Erledigung der Formalitäten

  • Besorgung fehlender Unterlagen zur Sterbefallbeurkundung.
  • Besorgung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt.
  • Terminfestlegung für die Trauerfeier und Beerdigung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner
  • Terminfestlegung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung
  • Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
  • Druck von Sterbebildchen und Liedzetteln
  • Aufgabe von Traueranzeigen und Danksagungen in der Tagespresse
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • Bestellung einer Baumdekoration mit echten Lebensbäumen
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Trauerhalle oder Kirche
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bildbearbeitung und Druck einer Fotovorlage zum Aufstellen bei der Trauerfeier
  • Erstellen von Grabkreuzen
  • Eigene Sargträger
  • Kontaktaufnahme zu verschiedenen Steinmetzbetrieben
  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Abmeldung der Krankenversicherung, der Rente, der Pension, beim Versorgungsamt, etc.